Obschon Ärztinnen und Ärzte im Kanton Solothurn Medikamente abgeben dürfen, gewährleistet das Gesundheitsgesetz gleichzeitig die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten, ihre Medikamente in der Apotheke zu beziehen. Dass diese Tatsache wenig bekannt ist, zeigt sich immer wieder in Erfahrungen von Kundinnen und Kunden. Es wird berichtet, dass die Wahlfreiheit nicht respektiert wird, selbst wenn Patientinnen und Patienten den Wunsch äussern, ihre Medikamente in der Apotheke zu beziehen.
Das Heilmittelgesetz sagt hierzu in Artikel 26 deutlich:
3»Die verschreibende Person darf die Patientinnen und Patienten bei der Wahl der Person, die ihnen die Arzneimittel abgeben wird, nicht beeinflussen, wenn sie daraus einen materiellen Vorteil zieht.»
4»Vor jeder Abgabe eines verschreibungspflichtigen Humanarzneimittels muss eine zur Verschreibung und Abgabe berechtigte Person zuhanden der Patientin oder dem Patienten grundsätzlich eine Verschreibung ausstellen. Die Patientin oder der Patient kann auf eine Verschreibung verzichten.»
Die Medikamentenbezüge werden in der Apotheke ausführlich dokumentiert, die Abgaben vom Apotheker oder der Apothekerin nach dem Vieraugenprinzip persönlich kontrolliert. Zahlreichen Aspekten der Patientensicherheit sowie der wirksamen Anwendung wird in der Apotheke eine sehr hohe Beachtung geschenkt. Durch die langen, regelmässigen Öffnungszeiten ist die Apotheke eine geeignete Anlaufstelle auch in Randzeiten und an Samstagen. Ausserdem besteht in jeder Region an Sonn- und Feiertagen ein Notfallbetrieb.
Kein Rezept? Unterstützung aus der Apotheke!
Der Flyer des Apothekervereins Solothurn, stellt ein einfaches, aber wirksames Hilfsmittel dar, den Wunsch von Patientinnen und Patienten zu respektieren. Dieser kann ausgefüllt in der Arztpraxis abgegeben werden.
Rat gibt es auch bei der Schweizer Patientenschutzorganisation SPO. Einerseits werden Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt, anderseits kann auch Beratung in Anspruch genommen werden.
Zusammenarbeit bleibt eine Priorität
Auch wenn der Ort der Medikamentenabgabe in unserem Kanton immer wieder zu Diskussionen führt, setzen wir uns klar für die Zusammenarbeit zwischen Arztpraxen und Apotheken ein. Nur durch ein professionelles Zusammenwirken der Ärzte- und Apothekerschaft kann eine optimale gesundheitliche Versorgung sichergestellt werden.