FAQ

Ärzte lernen im Medizinstudium alles über den menschlichen Körper und die Krankheiten, die den Menschen ereilen können. Sie lernen zudem die Grundzüge über Therapieformen, nämlich Chirurgie, Pharmakotherapie und zahlreiche andere Therapieformen. Ärzte lernen, in Akutfällen zu handeln und rasch Entscheidungen zu treffen.

Apotheker lernen im Pharmaziestudium alles über Erforschung, Herstellung und Anwendung von Heilmitteln. Dadurch erwerben sie ein besonderes Verständnis für die stofflichen Abläufe im menschlichen Körper, die bei Gesundheit, Krankheit und Heilung in Erscheinung treten. Pharmazie ist ein naturwissenschaftliches Studium, sodass Apotheker sehr kritisch und analytisch vorgehen.
Zusammengefasst sind Arzt und Apotheker beides Medizinalpersonen mit universitärer Ausbildung, sie haben in ihrer Ausbildung aber unterschiedliche Schwerpunkte, sodass der Patient aus verschiedenen Perspektiven angesehen und betreut wird.

Seit 2001 werden Apotheker nicht mehr bloss durch den Preis eines Medikaments abgegolten, sondern durch ein Tarifsystem (Leistungsorientierte Abgabe, LoA), welches für rezeptpflichtige Medikamente gilt. Auf ein rezeptpflichtiges Arzneimitttelentfällt eine Position für die Prüfung auf Dosierung, Indikation, Therapiedauer, etc. („Medikamentencheck“) und auf das Rezept eine Position für Dossierführung und die darin enthaltene Interaktionsprüfung („Bezugscheck“). Im Gegenzug wurde die Marge auf Medikamenten neu degressiv, d.h. je teurer ein Medikament ist, desto tiefer ist die Marge. Viele Medikamente wurden damit massiv billiger. Auf diese Weise wurde seit 2001 mehr als eine Milliarde Franken an Medikamentenkosten gespart. Zudem ist dieser Tarif wesentlich günstiger als die Konsultationsgebühren bei einem Arzt.

Aufgrund einer Abmachung zwischen den Apotheken und den Krankenkassen schicken die Apotheken die Rechnung für Medikamente auf Arztrezept direkt an die Krankenkasse. Dies ist für die Krankenkassen wesentlich einfacher, als ständig mit jedem Patienten einzeln abzurechnen. Das bedingt natürlich, dass die Apotheke Gewissheit hat, bei welcher Krankenkasse der Patient versichert ist und dass die Versicherungsdeckung gültig ist. Eine gültige Krankenkassenkarte stellt also sicher, dass die Apotheke auch das Geld erhält für die Medikamente, die abgegeben werden. Andernfalls bleiben die Apotheken auf zu vielen unbezahlten Rechnungen sitzen.

Es gibt jedoch einige Krankenkassen, die von ihren Patienten verlangen, die Medikamente zuerst selber zu zahlen und dann selbst von der Krankenkasse zurückzufordern. Für Menschen mit teuren Medikamenten kann dies eine massive Belastung sein.

Apotheken sind dem Gesetz nach verantwortlich für die Qualität der Medikamente, die sie abgeben. Sobald ein Produkt die Apotheke erst einmal verlassen hat, gibt es keine Garantie mehr dafür, dass das Produkt nach Rückgabe noch einwandfrei ist. Es kann daher nur noch entsorgt werden. Es handelt sich hier um eine sehr strenge Richtlinie, die der Qualitätssicherung dient.

Es widerspricht den Grundsätzen der Hygiene, dasselbe Gefäss immer wieder aufzufüllen. Lösungsmittel und pflanzliche Tinkturen hinterlassen mit der Zeit im Glas Rückstände. Wird das Gefäss einfach wieder aufgefüllt, enthält es immer noch die Rückstände des bereits „verfallenen“ Vorgängerprodukts. Damit ist auch die neue Flüssigkeit nicht mehr einwandfrei, als ob man frische Milch in eine Tüte mit Resten alter Milch füllen würde. Darum legt das europäische Arzneibuch, welches ein gesetzliches Grundlagenwerk für Apotheken ist, fest, dass das Wiederauffüllen von Flüssigkeiten zu medizinischen Zwecken nicht mehr erlaubt ist.